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Betreuungsbehörde informiert zu Vorsorge und rechtlicher Betreuung

Amt Elsterland, den 07.​08.​2026

Beratung zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtlicher Betreuung nach Terminvereinbarung

Wer durch Krankheit, einen Unfall oder altersbedingte Einschränkungen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt oft Unterstützung. Mit der rechtzeitigen Erteilung einer Vorsorgevollmacht lässt sich in vielen Fällen ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden, da eine Vertrauensperson autorisiert wird, wichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Betreuungsbehörde des Landkreises Elbe-Elster informiert und berät Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen der rechtlichen Betreuung und der persönlichen Vorsorge. Zum Angebot gehören unter anderem die Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie die Unterstützung von Bevollmächtigten, ehrenamtlichen Betreuern und betreuten Personen. Darüber hinaus vermittelt die Behörde geeignete Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung, bietet bei Bedarf Hausbesuche an und führt Informationsvorträge zum Thema Vorsorge durch.
Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung statt.

Ansprechpartnerinnen sind:
Bereich Finsterwalde: Frau Schwedler, Telefon 03535 463138
Bereich Doberlug-Kirchhain: Frau Rybark, Telefon 03535 463584
Bereich Herzberg: Frau Zimmermann, Telefon 03535 463573
Bereich Bad Liebenwerda/Elsterwerda: Frau Unger, Telefon 03535 463513
Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes befindet sich in der Grochwitzer Straße 20 in 04916 Herzberg. Beratungen sind nach Terminvereinbarung auch mittwochs in der Außenstelle Finsterwalde (Berliner Straße 1, Pflegestützpunkt) sowie donnerstags in der Außenstelle Bad Liebenwerda (Riesaer Straße 19) möglich.
Wer Interesse hat, eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder sich als Berufsbetreuer registrieren zu lassen, kann sich ebenfalls an die Betreuungsbehörde wenden und beraten lassen.
 

 

Bild zur Meldung: Betreuungsbehörde informiert zu Vorsorge und rechtlicher Betreuung