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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2025

20. 01. 2025

Gemäß § 6 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung an den nachfolgenden Terminen durch. 

 

 

17. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Schlieben 

                                    Treffpunkt:      Amtsverwaltung Schlieben

19. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Bad Liebenwerda 

                                    Treffpunkt:      Rathaus Bad Liebenwerda 

21. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Mühlberg

Treffpunkt:      Rathaus Mühlberg 

24. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Schönewalde 

                                    Treffpunkt:      Rathaus Schönewalde

26. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Herzberg 

                                    Treffpunkt:     Bürgerhaus Herzberg

28. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Falkenberg 

                                    Treffpunkt:      Rathaus Falkenberg

31. März 2025            08:00 Uhr       Schaubereich Uebigau-Wahrenbrück, einschl. Amt Elsterland (Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn) und Stadt Doberlug-Kirchhain mit Prießen, Buchhain, Nexdorf, Dübrichen

Treffpunkt:      Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“

 

Die Gewässerschauen sind gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu denen alle betroffenen und interessierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme berechtigt und aufgefordert sind. Die Gewässerschauen beginnen in o.g. Räumlichkeiten mit der Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen Maßnahmen für die anstehende Unterhaltungssaison 2025 / 2026.

Im Anschluss werden die Gewässer gemäß § 6 Abs. 1 Verbandssatzung in angemessenem Umfang und nach abgestimmten Tourenplan vor Ort geschaut.

Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche Gewässerschau gemäß § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.

Die untere Wasserbehörde lädt hiermit ein:

  • zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete und Beauftragte,

  • Anliegergemeinden / -kommunen

  • Eigentümer der Gewässer und anliegender Flächen

  • die Fischereiausübungsberechtigten

  • Anlieger an Gewässern

  • Flächenbewirtschafter

  • Träger öffentlicher Belange 

Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die untere Wasserbehörde schriftlich auf Probleme der Gewässerunterhaltung hinzuweisen. Diese Hinweise richten Sie bitte schriftlich an:

Landkreis Elbe-Elster,

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz

untere Wasserbehörde,

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg                                                        

oder per E-Mail an                 .

 

 

Wiederau, den 15. Januar 2025                                     Herzberg / Elster, den 15. Januar 2025 

 

gez. A. Claus                                                                  gez. D. Marczykowski

Vorstandsvorsitzender                                                   Sachgebietsleiter untere Wasser-,

(GUV „Kremitz - Neugraben“)                                             Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde

            (Landkreis Elbe-Elster)  

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2025