Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Vogelgrippe - Verhalten im Fall von Totfunden

Amt Elsterland, den 29. 11. 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
die Aviäre Influenza (= Geflügelpest = "Vogelgrippe") breitet sich in Deutschland immer mehr aus und hat leider auch schon das Land Brandenburg erreicht. Aus diesem Grund ist die Bevölkerung aufgerufen, Totfunde von Wildgeflügel und Wildvögeln zu melden. Diese Totfunde sind im Rahmen eines verstärkten Wildvogelmonitorings einer Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg zu zu führen.Die Erfahrung der vergangenen Geflügelpestzüge besagt, dass auch Meldungen über Totfunde bei den örtlichen Ordnungsämtern eingehen. Aus diesem Grund möchte ich Sie auch um Unterstützung bitten.
 
In jedem Fall sollte bei einer eingehenden Meldung der Name des Meldenden, Telefon- oder Handynummer, genauer Fundort und Art des Tieres aufgenommen werden. Wichtig dabei ist, dass hauptsächlich Wildwassergeflügel (Wildenten, -gänse, Schwäne usw.), wildlebende Hühnervögel (Fasane, Rebhühner, Auerhühner usw.) und Greifvögel  für die Untersuchung in Frage kommen, der Kadaver sollte aber frisch sein, noch nicht verwest oder von Raubtieren o.ä. zerlegt worden sein.  Singvögel, Sperlinge, Spatzen u.ä. sowie Tauben sind nicht geeignet für die Untersuchung, diese sollten daher evtl. geborgen und entsorgt werden.
Wenn es Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern möglich ist, die gemeldeten Totfunde zu bergen, wäre wir über Ihre Unterstützung sehr dankbar und würden diese dann bei Ihnen abholen (über die persönlichen Schutzmaßnahmen bei der Bergung siehe unten). Im Übrigen bitte ich Sie, die komplette Meldung an das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Tel. 03535 462681 oder 462682 oder per Mail an veterinaeramt@lkee.de) weiterzuleiten. Am Wochenende ist erforderlichenfalls die amtstierärztliche Rufbereitschaft unter 01752930945 zu informieren.
 
Sollten Totfunde geborgen werden (von Ihren Mitarbeitern, ggf. auch von Jägern oder Bürgern) sollte folgendes beachtet bzw. darauf hingewiesen werden:
  • Tot aufgefundenes Wildgeflügel/Vögel/Greifvögel nicht mit bloßen Händen anfassen, sondern Einweghandschuhe nutzen (hilfsweise geht es auch mit Plastiktüten, die über die Hände gezogen werden).
  • Totfunde in dichte Plastiktüten oder Müllsäcke verpacken, Handschuhe vom Rand her auf links ausziehen und in den Müllsack zu dem Totfund werfen, dann Müllsack verknoten (auslaufsicher!). Danach diesen in einen zweiten Müllsack stecken und ebenfalls verknoten, Angaben zum Tier und Fundort außen anbringen und  bis zur Abholung durch Mitarbeiter des Veterinäramtes kühl lagern.
  • Nach dem Bergen und Verpacken Hände mit Warmwasser und Flüssigseife gründlich waschen.
 
Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass nach Einschätzung des RKI und des BfR die Infektionsgefahr für den Menschen durch das Geflügelpestpestvirus als sehr gering eingeschätzt wird. Humane Erkrankungen mit dem jetzt grassierenden Virustyp sind bisher nicht bekannt.
 
Der momentane Geflügelpestzug bedroht die Geflügelbestände auch im Landkreis Elbe-Elster. Deshalb bitte ich Sie um eine kooperative Zusammenarbeit und aktive Unterstützung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Für Fragen stehen meine Mitarbeiter und ich gern zur Verfügung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 
Ilona Schrumpf

 
_____________________________________________________

 
Landkreis Elbe-Elster
Amt für Veterinärwesen,...
Amtsleiterin / Amtstierärztin
Nordpromenade 4 a
04916 Herzberg
Tel.: 03535 46-2680
Fax : 03535 46-2687
E-Mail: ilona.schrumpf@lkee.de
Internet: www.landkreis-elbe-elster.de