Veranstaltungen
12.07.2025 bis 13.07.2025 - Uhr
13.07.2025 - Uhr
13.07.2025 - Uhr
Museums Mühlberg
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.
Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.
Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim
Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.
1 Tag
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente.
Sterbeurkunde: 10,00 € Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 5,00 €
Frau Richter (035326) 98113
12.07.2025 bis 13.07.2025 - Uhr
13.07.2025 - Uhr
13.07.2025 - Uhr
Museums Mühlberg
13.03.2025
27.06.2025
20.06.2025
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