Veranstaltungen
01. 05. 2024 - Uhr bis Uhr
Pomologischer Schau- und Lehrgarten Döllingen An der Umgehungsstraße 04928 Plessa OT Döllingen
Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.
Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.
Ordnungswidrig handelt,
Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für Inhaber von Personalausweisen (siehe Merkblätter)
Frau Olm
(035326) 98135
Herr Möske
(035326) 98187
01. 05. 2024 - Uhr bis Uhr
Pomologischer Schau- und Lehrgarten Döllingen An der Umgehungsstraße 04928 Plessa OT Döllingen
Schönborn
Rückersdorf
Heideland