Veranstaltungen
20.07.2025 - Uhr
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Eine Steuerliche Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung kann für verschiedene Zwecke (z. B. Eheschließung, Finanzamt, Elterngeld, Erziehungsgeld sowie andere soziale Leistungen) erstellt werden. Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein.
Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen. Die steuerliche Lebensbescheinigung ist vom Tag der Ausstellung rückwirkend zum 01.01. des laufenden Jahres bzw. mit der Geburt des Kindes 3 Jahre gültig.
bei persönlicher Beantragung:
bei schriftlicher Beantragung:
keine
Frau Olm (035326) 98135
20.07.2025 - Uhr
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13.03.2025
27.06.2025
20.06.2025
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