Verlängerte Antragsfristen in der Sportförderung

20. 03. 2020

Anträge für den Nachwuchssport können bis 30. April eingereicht werden

 

Die Förderung der Sportvereine im Landkreis Elbe-Elster wird im Jahr 2020 auf der Grundlage der bestehenden Richtlinie des Landkreises zur Förderung des Sports vom 1. März 2016 fortgesetzt. Das teilte der Beigeordnete und Dezernent für Bildung, Jugend, Kultur, Gesundheit und Soziales des Landkreises, Roland Neumann, mit. Eine Beschlussfassung des Kreistages zur geplanten neuen Richtlinie zur Förderung des Sports sei gegenwärtig nicht möglich, da die Kreistagssitzung am 30. März 2020 nicht stattfinde. Aufgrund des engen Zeitfensters wird in diesem Jahr die Frist für den Antrag im Förderbereich Nachwuchssport um einen Monat auf den 30. April 2020 verlängert.     

 

Presseinformation des LK Elbe-Elster Nr.: 2020/03/27

 

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