Die Dritte Verordnung zur Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8. April 2021 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg verkündet und trat am 9. April 2021 in Kraft.
Im Rahmen der erfolgten Änderungen war eine Anpassung des Vordruckes zur Notbetreuung für die Anspruchsberechtigten notwendig.