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Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier...
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