Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

12.​04.​2021

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.

Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier...

 

 

 

 

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