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Aufhebung der generellen Pflicht zur Aufstallung von Gefügel

Amt Elsterland, den 21. 03. 2017

1. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016

 

Aufhebung der generellen Pflicht zur Aufstallung von Geflügel und

Beibehaltung weiterer Maßnahmen zum Schutz gegen die aviäre Influenza

 

Auf der Grundlage der §§ 37 und 38 des Tiergesundheitsgesetz und des § 13 der Geflügelpest-Verordnung sowie dem Erlass des MdJEV vom 20. März 2017 ergeht hiermit für das gesamt Gebiet des Landkreises Elbe-Elster nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Die der mit Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 getroffene Anordnung, sämtliches im Landkreis Elbe-Elster gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten (generelle Aufstallungspflicht) wird hiermit mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Geflügel kann somit wieder im Freiland bzw. mit Auslauf gehalten werden.

  2. Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln bleiben gem. § 4 Abs. 2 Viehverkehrsverordnung i.V.m. § 7 Abs. 6 Geflügelpest-Verordnung bis auf weiteres im Landkreis Elbe-Elster untersagt.

  3. Geflügel darf nicht zu Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in andere Gebiete verbracht werden.

 

 

Die sofortige Vollziehung der Anordnungen 1 bis 3 wird gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordung i.V.m, § 37 des TierGesG im öffentlichen Interesse angeordnet.

 

Begründung:

Mit Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25. November 2016 war die flächendeckende Aufstallung des Geflügels im Landkreis Elbe-Elster auf Grund der sehr angespannten Geflügelpestsituation angeordnet worden. Das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N8 wurde inzwischen bei totaufgefundenen Wildvögeln in allen Bundesländern Deutschlands und in fast allen europäischen Ländern nachgewiesen. Nach einer zwischenzeitlich erfolgten Neubewertung der Seuchenlage unter Berücksichtigung der Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts ist weiterhin von einem Eintragsrisiko des Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände auszugehen....

 

Die komplette Allgemeinverfügung finden sie unter Downloads

 

Weitere Informationen: