Anordnung zur Aufstallung von Geflügel

Amt Elsterland, den 28. 11. 2016

Auf Grund der aktuellen Situation, ergeht durch den Landkreis Elbe-Elster folgende Anordnung.

 

Bis auf weiteres werden Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit lebendem Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Tauben im Landkreis Elbe-Elster untersagt.

Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interesse angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

 

Weitere Details und die dazugehörigen Begründungen finden sie im Download.

 

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