Information der Friedhofsverwaltung

Amt Elsterland, den 05. 04. 2013

zur Jährlichen Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen

 

Gemäß  §  22 der  Friedhofssatzung  der  Gemeinde  Rückersdorf  und § 21 der Friedhofssatzungen der  Gemeinden Schönborn, Schilda und Heideland muss jedes Grabmal dauerhaft standsicher sein.

Die Nutzungsberechtigten sind nach den jeweiligen Friedhofssatzungen für jeden Schaden haftbar, der durch ihr Verschulden infolge eines Umfallens der Grabmale oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird.

 

Die Friedhofsverwaltung wird in Zusammenarbeit mit einer fachkundigen Person in der 21. und 22. KW 2013 die Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen überprüfen.

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen: