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Gewerbeangelegenheiten

Kurzinformationen

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.

Beschreibung

Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen
  • Personalausweis
  • bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
  • bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich

Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.

Ansprechpartner

Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Frau Benning
Telefon (035326) 98131
Formulare
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
GewA1 Gewerbe-Anmeldung
GewA2 Gewerbe-Ummeldung
GewA3 Gewerbe-Abmeldung
Gewerbeanmeldung online
Merkblätter
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung