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Verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte von fünf Tagen wird verlängert bis zum 31. August 2022

28. 06. 2022

Landkreis erlässt dazu Allgemeinverfügung


Das Land Brandenburg hat die Isolation von fünf Tagen bei einer Corona-Infektion verlängert. Grund ist die derzeitige Infektionslage, die einen Anstieg in den Infektionsfällen (Sommerwelle) zeigt. Aufgrund dessen sind Absonderungsmaßnahmen für Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen weiterhin notwendig. Zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf Absonderung sind die bestehenden Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31. August 2022 zu verlängern. Der Landkreis Elbe-Elster hat dazu nach Weisung des Landes am 27. Juni eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 1. Juli in Kraft.
Ein abschließendes Freitesten ist danach wie bisher für die allgemeine Bevölkerung nicht notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.


Anhang: Allgemeinverfügung des Landkreises

 

Presseinfo LK Elbe-Elster Nr. 2022/06/29

 

Bild zur Meldung: Logo Landkreis Elbe-Elster