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Verpflichtende Isolation für Corona-Infizierte auf fünf Tage reduziert

05. 05. 2022

Landkreis erlässt dazu Allgemeinverfügung


Das Land Brandenburg verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Der Landkreis Elbe-Elster hat dazu nach Weisung des Landes eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 6. Mai in Kraft. Ein abschließendes Freitesten ist danach für die allgemeine Bevölkerung nicht mehr notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Eine Selbsttestung mit Antigen-Schnelltests beginnend nach Tag 5 wird empfohlen. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig. Ihnen wird aber ebenfalls empfohlen, sich selbst zu testen.Es gilt eine Übergangsregelung, sodass ab dem Tag des Inkrafttretens die aktuellen Regelungen für alle Personen gelten. Das heißt, die Absonderung als Kontaktperson ist beendet und positiv getestete Personen, deren Absonderung bereits mindestens fünf Tage dauert und die seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, können ihre Absonderung beenden.

Anhang: Allgemeinverfügung des Landkreises

 

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