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Informationen von Ihrem kommunalen Versorger

21. 01. 2020

Zähler, Zähler wechsle dich!

 Gartenwasserzähler werden ab 2020 vom Verband gestellt

 

Nein, ganz so einfach ist es nicht, wenn die Zähler vor Ablauf der Eichfrist (alle sechs Jahre) gewechselt werden müssen. Viele Eigentümer denken hier wohl in erster Linie an den Wasserzähler für die Trinkwasserversorgung ihres Grundstücks.

Dabei gibt es noch den Absetzmengenzähler (Gartenwasserzähler), welcher die nicht dem Abwasser zugeführte Trinkwassermenge erfasst. Künftig soll das Durcheinander der Zuständigkeiten neu geordnet werden.

 

Zu den ab 01.01.2020 geltenden Veränderungen hat der Stadtanzeiger den Verbandsvorsteher des Wasserverbandes interviewt.

 

Welche Wasserzähler wechselt der WAV?

In regelmäßigen Abständen wechselt der WAV die Hauptwasserzähler aus. Der Zähler misst den Trinkwasserverbrauch auf dem Grundstück und ist im Eigentum des Verbandes. Zähler für Brunnenanlagen und Gartenwasserzähler sind noch private Messeinrichtungen und werden vom Verband nicht gewechselt.

 

Warum wird der Wasserzähler alle sechs Jahre gewechselt?

Grundlage hierfür ist das Mess- und Eichgesetz. Durch die vorgeschriebene Eichfrist von sechs Jahren sollen genaue Messergebnisse gewährleistet werden. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Fristen wird vom Eichamt (Landesamt für Mess- und Eichwesen) streng überwacht.

 

Ist der Wechsel des Hauptzählers für den Eigentümer kostenfrei?

Der turnusmäßige Wechsel des Hauptwasserzählers ist für den Eigentümer kostenfrei, da der Aufwand mit der Entrichtung der Grundgebühr schon jährlich anteilig geleistet wurde. Die Kosten eines durch Verschulden des Eigentümers veranlassten Zählerwechsels hingegen, beispielsweise aufgrund von Frostschäden oder anderen Beschädigungen, hat er selbst zu tragen. Welche Regelungen galten bisher beim Gartenwasserzähler? Die aktuellen Regelungen für den Gartenwasserzähler haben sich historisch entwickelt und sind für die Eigentümer und den WAV sehr aufwendig. Der Eigentümer muss diesen Zähler über einen im Installationsverzeichnis des WAV eingetragenen Installateur einbauen lassen. Nach dem Einbau wird der Zähler vom WAV kontrolliert und verplombt. Hierfür muss ein gemeinsamer Termin vereinbart werden. Nach Ablauf der sechsjährigen Eichfrist muss auch der Gartenwasserzähler vom Eigentümer ersetzt werden. Praktisch bedeutet dies, dass der Eigentümer den Klempner selbst beauftragt, den Zähler zu wechseln und dann den WAV darüber informiert, sodass dieser den neuen Zähler verplomben kann.

 

Warum gibt es Veränderungen beim Gartenwasserzähler?

Der Einbau des ersten Gartenwasserzählers klappt in der Regel sehr gut. Jedoch vergisst über die Hälfte der Eigentümer das Auswechseln des Zählers nach sechs Jahren. Der WAV steht dann vor der Entscheidung, jährlich in fast einhundert Fällen die Messergebnisse nicht anzuerkennen oder den Eigentümer schriftlich an die Zählerwechselpflicht zu erinnern. Der Verband hat sich bislang für die schriftliche Erinnerung entschieden. Später gilt es, auch diesen Zähler zu verplomben. Dieses für alle komplizierte und aufreibende System wird beginnend zum 01.01.2020 umgestellt.

 

Was ändert sich für den Eigentümer?

Ab Januar 2020 stellt der WAV dem Eigentümer oder dem beauftragten Installateur die Gartenwasserzähler zur Verfügung. Der Klempner baut also ab 2020 ausschließlich einen vom WAV gestellten Zähler nach den Einbauvorschriften des WAV ein. Das gilt für den erstmaligen Gartenwasserzählereinbau ebenso wie für den nächsten Wechsel eines vorhandenen Zählers. Der WAV übernimmt die Überwachung der Eichfristen der Zähler und den nötigen Wechsel der Zähler. Mit dem Wechsel durch den WAV erfolgt automatisch die Verplombung.

 

Wie lange dauert die Umstellung und welche Kosten entstehen für den Eigentümer?

Bedingt durch die Eichfrist der 2019 eingebauten Gartenwasserzähler wird die Gesamtumstellung etwa sechs Jahre dauern.  Neben den Kosten für den Zählereinbau durch den Installateur erhebt der WAV eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,92 Euro für das angefangene Kalenderjahr. Diese Gebühr beinhaltet neben der Bereitstellung des Zählers auch die Verplombung und den anschließenden Zählerwechsel.

 

 

 

Verband klärt Regenwassereinleitung

 

Satzungsgemäß ist der WAV für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständig. Die Abwasserentsorgung beinhaltet neben dem Schmutzwasser auch das Niederschlagswasser. Hier hat der Verband begonnen, die Einleitung von Regenwasser von Privatgrundstücken für den Bereich der Stadt Doberlug-Kirchhain zu regeln. Die ersten betroffenen Grundstücke haben am 12. November 2019 die Schreiben des WAV erhalten. Begonnen wird mit den Straßen, welche durch einen Mischkanal erschlossen sind, beispielsweise der Marktplatz im Ortsteil Kirchhain. Der WAV bittet die Eigentümer, die zugesandten Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter des WAV gern zur Verfügung.

 

 

 

Ende in Sicht

 

Mit Beschluss vom 20.11.2019 hat die Verbandsversammlung das Abwasserbeseitigungskonzept ergänzt. Festgelegt wurde, dass die Kläranlage Sonnewalde spätestens zu Beginn des Jahres 2026 außer Betrieb gehen soll. Die Reinigung des Schmutzwassers wird dann die Kläranlage Lindena übernehmen.

 

 

 

Gutes Wirtschaftsjahr 2018

 

Am 29.10.2019 wurde dem WAV durch die Donat WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erteilt. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen gegen den Jahresabschluss. Wenig später, am 08.11.2019, bestätigte auch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster das Prüfergebnis. Obwohl das Jahresergebnis 2018 durchweg positiv ausfiel, darf man sich davon nicht täuschen lassen. Denn schon die Nachkalkulation im Bereich Trinkwasser für die Jahre 2016 bis 2018 ergab eine Unterdeckung. Dadurch ist zum Jahr 2020 eine Gebührenangleichung notwendig. Im Bereich Abwasser ist das Gebührengebiet Doberlug-Kirchhain weiterhin wirtschaftlich sehr gut aufgestellt. Im Gebührengebiet Sonnewalde sind die bestehenden Probleme (z. B. ausstehende Sanierungen) leider noch nicht gelöst worden.

 

 

 

Einheitliches TW-Gebührengebiet

 

Verbandsversammlung beschließt einheitliche Trinkwasserpreise

 

Auf ihrer jüngsten Sitzung haben die Mitglieder der Verbandsversammlung des WAV Westniederlausitz für das Verbandsgebiet ein einheitliches Trinkwassergebiet beschlossen. Dadurch ergibt sich für alle Bürger des Verbandsgebietes eine einheitliche Trinkwassermengengebühr von 1,82 EUR/m³ (netto 1,70 EUR/m³) sowie eine Grundgebühr für die kleinste Maßstabseinheit von 132,15 EUR/a (netto 123,50 EUR). Im Schmutzwasserbereich verbleibt es vorerst bei getrennten Gebührengebieten. Veränderungen gibt es aber auch hier. So werden im Raum Doberlug-Kirchhain die Mengengebühren beibehalten; bei der Grundgebühr erzielte man sogar eine teilweise Senkung. Auch im Bereich Sonnewalde ändert sich an der Mengengebühr für das Schmutzwasser nichts, gleichwohl war eine Erhöhung der Grundgebühr unumgänglich. Alle ab dem 01.01.2020 geltenden Gebühren sind auch auf der Homepage des Verbandes unter www.wav-westniederlausitz.de veröffentlicht.