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Öffentliche Ausschreibung zur Neubesetzung des Ehrenamtes der Schiedspersonen

27. 11. 2019

Für den Schiedsstellenbereich des Amtes Elsterland ist aufgrund des Ausscheidens beider Schiedspersonen das Ehrenamt der Schiedsperson neu zu besetzen.

 

Das Amt Elsterland verfügt über eine Schiedsstelle, die durch eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson besetzt werden. Die Amtszeit der Schiedspersonen beträgt fünf Jahre. Sie beginnt im Juni 2020. Die Schiedspersonen werden durch den Amtsausschuss des Amtes Elsterland gewählt.

 

Bewerben können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Amtes Elsterland, die

 

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

 

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei Schmerzensgeld, der Beleidigung, der Sachbeschädigung, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Die Bewerber sollten Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und besonnen zu begegnen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Sie muss das Wahlrecht besitzen.

 

Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat, hier durch den Direktor des Amtsgerichts Bad Liebenwerda.

 

Bürgerinnen und Bürger des Amtes Elsterland, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.01.2020 an:

 

Amt Elsterland

Der Amtsdirektor

Kindergartenstraße 2a

03253 Schönborn

 

Verbindliche Bewerbungen für das Ehrenamt richten Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Beifügung des Lebenslaufes an oben genannter Stelle.