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Bekanntmachung der Gemeinde Rückersdorf

10. 04. 2019

Über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vBP „Errichtung der ‚PVA Kavelweg‘ in Oppelhain“ der Gemeinde Rückerdorf, OT Oppelhain

- beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung

 

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Rückersdorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 13.03.2019 den o.g. Entwurf in der Fassung Januar 2019, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt.

Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche (GE) dargestellt und liegt westlich der L 622 im ehemaligen Sägewerksgelände des Sägewerkes „Vereinigte Holzindustrie Finderwalde“ mit Zufahrt (Kavelweg) zur L 622, umfasst eine ca. Fläche von 6.222 m² und schließt nahtlos an die Fläche der bereits bestehenden Photovoltaikanlage (PVA) an.

Bei der Antragsfläche handelt es sich um die betonierten Flächen des ehemaligen Parkplatzes, das darauf befindliche Pförtnerhäuschen soll als Habitat für Vögel und Fledermäuse belassen werden.

Der ehemalige Parkplatz wurde bisher als illegale Mülldeponie genutzt und wird im Rahmen der Errichtung der PVA beräumt und eingezäunt. Mit der geplanten Nutzung wird eine zukünftige Vermüllung ausgeschlossen.

Daher wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren - und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, die für das gewählte Aufstellungsverfahren erforderlichen Prüfkriterien nach § 13a BauGB werden erfüllt.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

Dieser Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt in der Zeit

 

 

vom 25.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019

 

 

im Amt Elsterland, Kindergartenstraße 2a, 03253 Schönborn, Fachbereich Ordnungs- und Bauverwaltung zu folgenden Servicezeiten

 

Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch - nach Vereinbarung -

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist schriftlich zu den genannten Zeiten abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die nach § 4 Abs.2 BauGB berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die oben beschriebene 1. Änderung berührt werden, werden von der Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, ihre entsprechende Stellungnahme innerhalb eines Monats abzugeben.

Schönborn, den 17.04.2019

 

 

 

Andreas Dommaschk

Amtsdirektor