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Bekanntmachung der Gemeinde Schönborn überden 2. Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Teil 1 "Wohngebiet Oberländer"

17. 03. 2021

erneute öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönborn hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 28.01.2021  die Aufstellung der o.g. 1. Änderung des Bebauungsplans im Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ohne Umweltprüfung beschlossen und den Entwurf, Fassung Dezember 2020 zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Lage des Plangebietes ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt. Dieser Entwurf lag in der Zeit vom 25.02.2021 bis 31.03.2021 im FB Bau- und Gemeindeservice des Amtes Elsterland öffentlich aus. Der Entwurf wurde in der Planzeichnung geändert (Geltungsbereich entsprechend des gültigen Bebauungsplans verbunden mit Ausweisung einer Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft). Die geänderte Planzeichnung sowie die geänderte Begründung stellen den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans in der Fassung März 2021 dar.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB liegt der 2. Entwurf in der Zeit

 

vom 25.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021

 

im Fachbereich Bau- und Gemeindeservice des Amtes Elsterland, Kindergartenstraße 2a, 03253 Schönborn zu folgenden Zeiten

 

Montag                        von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                      von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag                  von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                         von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

 

bzw. nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich aus.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB verkürzt. Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist (25.03.2021 – 16.04.2021) gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den Teilen, die gegenüber der Auslegung des Entwurfes Fassung Dezember 2020 geändert wurden, abgegeben werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum 2. Entwurf schriftlich oder mündlich während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Planentwurf können auch elektronisch an abgegeben werden.

 

Zusätzlich finden sich diese Bekanntmachung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Elsterland unter http://www.elsterland.de/bekanntmachungen/index.php sowie auf dem Landesportal unter http://www.uvp-verbund.de/bb.

 

Im Falle einer Corona-bedingten Schließung der Auslegungsstelle wird die öffentliche Bekanntmachung der Planunterlagen zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Teil 1 „Wohngebiet Oberländer“ der Gemeinde Schönborn  auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20. Mai 2020 durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, den Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13a BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt wird.

 

 

 

 

 

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.