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Landkreis verlängert seine Allgemeinverfügung

29. 09. 2022

Verpflichtende Isolation von fünf Tagen bleibt für Corona-Infizierte bestehen/ Bisherige Regelungen gelten bis zum 31. März 2023 fort


Das Land Brandenburg hat die Isolation von fünf Tagen bei einer Corona-Infektion verlängert. Grund ist die derzeitige Infektionslage. Da aktuell der Anteil der Geimpften an der Gesamtbevölkerung für eine Grundimmunisierung noch nicht ausreichend hoch ist und keine wirksamen Therapien zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgeschehens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit, insbesondere des ungeimpften Teils der Bevölkerung, einer möglichen Überforderung des Gesundheitssystems und der Entwicklung von weiteren Virusvarianten unvermindert fort.
Aufgrund dessen sind Absonderungsmaßnahmen für Verdachts- sowie positiv auf das Coronavirus getestete Personen weiterhin notwendig. Zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf Absonderung sind die bestehenden Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Der Landkreis Elbe-Elster hat dazu nach Weisung des Landes am 29. September 2022 eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Inhaltlich gibt es zur bisherigen Allgemeinverfügung keine Änderungen. Lediglich die Laufzeit wurde bis zum 31. März 2023 verlängert.

Ein abschließendes Freitesten ist danach wie bisher für die allgemeine Bevölkerung nicht notwendig – Voraussetzung dafür ist aber eine 48-stündige Symptomfreiheit. Wenn am fünften Tag noch Symptome bestehen, verlängert sich die Absonderung entsprechend, bis diese 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind – längstens jedoch auf zehn Tage. Die Isolation endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Außerdem entfällt die Quarantäne für Kontaktpersonen vollständig.

Presseinfo LK Elbe-Elster Nr. 2022/09/30

 

Bild zur Meldung: Logo Landkreis Elbe-Elster