Land erarbeitet Verordnung zum Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

01. 09. 2022

Land will Leistung spätestens im 4. Quartal 2022 auszuzahlen

 

Am 1. Juni 2022 ist das Heizkostenzuschussgesetz vom 29. April 2022 in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Bundesgesetz.

Damit die für die Auszahlung zuständigen Wohngeldstellen das Bundesgesetz umsetzen können, müssen die jeweiligen Bundesländer zuerst entsprechende Regelungen schaffen. Im Land Brandenburg wird aktuell eine Verordnung erarbeitet.

Nach einer der Kreisverwaltung vorliegenden Mitteilung des zuständigen Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist vorgesehen, den Heizkostenzuschuss spätestens im 4. Quartal dieses Jahres auszuzahlen.

 

Presseinfo LK Elbe-Elster Nr. 2022/08/15

 

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