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Landrat erlässt zusätzliche Schutzmaßnahmen zum Jahreswechsel per Allgemeinverfügung

23. 12. 2021

Ansammlung von Personen auf bestimmten öffentlichen Wegen und Plätzen sowie Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen untersagt

 

Der Landkreis Elbe-Elster hat eine Allgemeinverfügung über zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Absenkung des Infektionsgeschehens im Landkreis erlassen. Diese untersagt die Ansammlung von Personen auf nachfolgenden öffentlichen Wegen und Plätzen am Silvestertag, 31.12.2021, 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr, und am Neujahrstag, 01.01.2022, 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr, und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel 2021/2022.  

Stadt Finsterwalde:

Gesamter Marktbereich (einschließlich des Bereiches hinter dem Rathaus).

Stadt Herzberg (Elster):

Gesamter Marktbereich.

Stadt Doberlug-Kirchhain:

Ortsteil Kirchhain: Gesamter Marktbereich einschließlich des Straßenzuges „Am Markt";

Ortsteil Kirchhain: Schützenplatz an der Karl-Liebknecht-Straße;

Ortsteil Doberlug: Gesamtes Schloßarreal;

Ortsteil Doberlug: Gesamter Marktbereich und Grünfläche im Bereich der Hauptstraße von Kantorstraße

bis Am Graben.

 

Zur Begründung heißt es dazu in der Allgemeinverfügung: Nach den Erfahrungen der Städte Finsterwalde, Herzberg (Elster) und Doberlug-Kichhain haben sich in der Vergangenheit auf den benannten öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen regelmäßig zum Jahreswechsel Menschen spontan getroffen um, teils mit erheblichem Alkoholkonsum, gemeinsam zu feiern und Pyrotechnik abzufeuern. Dabei wurden bei der Verwendung von Pyrotechnik vielfach die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt, z. B. indem Raketen parallel zum Boden abgeschossen oder Böller in Menschenansammlungen geworfen wurden.

 

Bei diesen zu erwartenden Ansammlungen ist zu erwarten, dass das Abstandsgebot und die sonstigen Regelungen der 2. SARS-CoV-2-EindV nicht eingehalten werden.

 

Das Abbrennen von Feuerwerken in Bereichen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten, führt zu einer größeren Verletzungsgefahr. Dies gilt umso mehr, wenn zu befürchten ist, dass dabei die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden. Es ist unbedingt erforderlich, die ohnehin schon überlasteten Kapazitäten der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes nicht weiter zu belasten.

 

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Anhang beigefügt. Die Allgemeinverfügung

wurde am 22. Dezember 2021 auf der Internetseite und im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Torsten Hoffgaard
 

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