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Geflügelpest-Ausbruch im LK Meißen

Amt Elsterland, den 01. 04. 2021

Geflügelpest-Ausbruch im LK Meißen

Beobachtungsgebiet erstreckt sich in den Elbe-Elster-Kreis 

 

In einem Geflügelbestand (Kleinstgeflügelhaltung) in der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen wurde ein Geflügelpestfall durch das Friedrich-Löffler-Institut am 31. März 2021 bestätigt. Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest vom Landkreis Meißen amtlich festgestellt.

 

Um den betroffenen Bestand wird ein Sperrbezirk (3km-Radius) und ein Beobachtungsgebiet (10km-Radius) mit Hinweisschildern eingerichtet.

 

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich bis in den Elbe-Elster-Kreis. Es umfasst im Elbe-Elster-Kreis die Gemarkungen Großthiemig und Schraden und ein Teil der Gemarkung Hirschfeld (das östliche Gebiet ausgehend von der L 59 (Hirschfeld Richtung Großthiemig) in nördlicher Richtung entlang des Grabens A 16 über die Pulsnitz bis zum Binnengraben, von dort in östlicher Richtung bis zur Gemarkungsgrenze Großthiemig).

 

Alle Geflügelhalter in diesem Beobachtungsgebiet sind aufgefordert:

• Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und

   Gänse)  aufzustallen, d.h. in geschlossene Ställe zu verbringen oder unter Schutzvorrichtungen zu

   halten (Kontakt zu Wildvögeln verhindern)

• Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt zu sichern

• die Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels von Personen nur mit betriebseigener Schutz- oder

   Einwegkleidung zu betreten,

• gehaltenen Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse sowie

   tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand zu verbringen

• gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands nicht frei zu lassen

• keine Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art durchzuführen

• Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische

Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des hochpathogenen aviären Influenzavirus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, unverzüglich nach jeder Beförderung zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Die zugehörige Tierseuchenallgemeinverfügung, die Karte des Beobachtungsgebietes und aktuelle Informationen sind auf der Internetseite www.lkee.de/aktuelles veröffentlicht.

 

Unklare Todesfälle sowohl bei Wildvögeln, insbesondere Wildwassergeflügel und Greifvögeln, als auch bei Nutzgeflügel sind unverzüglich dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster unter der Telefonnummer 03535 46-2681 zu melden. Tote oder kranke Wildvögel sollten nicht angefasst werden.

 

Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht dem Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen (03535/46-2681; E-Mail:  ).

 

Bild zur Meldung: Geflügelpest-Ausbruch im LK Meißen