Hotline des Gesundheitsamtes vergibt keine Impftermine

12. 03. 2021

Geimpft wird nach Priorisierungsstufen/ Terminvergabe mit Sonderrufnummer oder per Onlinebuchung/ Impfzentren impfen nur Personen mit Impfberechtigung

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises weist darauf hin, dass die eingerichtete Hotline zum Coronavirus keine Impftermine vergibt. Alle über 80-Jährigen erhalten ein Infoschreiben mit einer Sonderrufnummer zur individuellen telefonischen Terminvereinbarung. Personen ab 70 und zwischen 18 und 64 Jahren, die der Priorisierungsstufen 1 und 2 angehören, vereinbaren ihre Impftermine online unter www.impfterminservice.de. Alternativ kann auch die bundeseinheitliche Patientenservicenummer 116117 genutzt werden.

 

Wichtig: In Impfzentren werden nur Personen geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung, einem ärztlichen Zeugnis oder das Alter mit einem Ausweis nachweisen können und einen Impftermin vereinbart haben.

 

In Brandenburg arbeiten das Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, das Deutsche Rote Kreuz und die Landeskrankenhausgesellschaft zusammen in enger Abstimmung mit den Kommunen, der Bundeswehr, Hilfsorganisationen und weiteren wichtigen Partnern der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Torsten Hoffgaard

Pressereferent

 

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