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Dritter Elektromobilitätstag im Landkreis am 16. September

11. 09. 2020

Informationsveranstaltung zu Elektromobilität und Ladeinfrastruktur mit begleitender Fachausstellung im Haus des Gastes Falkenberg

 

Der Landkreis Elbe-Elster veranstaltet am 16. September mit freundlicher Unterstützung der Anlauf- und Koordinierungsstelle E-mobiles Brandenburg bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB), der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald und durch das Amt Schlieben den dritten Elektromobilitätstag im Landkreis. Dieser findet in Form einer Informationsveranstaltung zu Elektromobilität und Ladeinfrastruktur mit begleitender Fachausstellung in Falkenberg/Elster im Haus des Gastes von 13 bis 18 Uhr statt.

Die Anmeldefrist für eine Teilnahme wurde bis zum 11. September verlängert. Anmeldung per E-Mail an oder . Die Tagesordnung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de veröffentlicht. Es gilt ein spezielles Hygienekonzept.

Die eingeladenen Fachexperten freuen sich auf einen spannenden Austausch über systemanalytische Fragestellungen, politische Aspekte, regulatorische Entwicklungen sowie über aktuelle technische Themen im Kontext von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur.

So errichtet und betreibt SOLARIMO Photovoltaikanlagen auf professionell genutzten Wohn- und Gewerbeimmobilien und versorgt die Mieter*innen mit grünem Strom vom eigenen Dach. Referenzprojekte gibt es unter anderem bei der Wohnungsbaugenossenschaft Schwarzheide e.G., der GenerationsWohnungsGenossenschaft Lauchhammer e.G. und der Rheinsberger Wohnungsgesellschaft m.b.H.

Es ist bekannt, dass 85 Prozent der Ladevorgänge zu Hause und am Arbeitsplatz stattfinden. Zum gesamten Mietwohnungsbestand gibt es viele Millionen vermietete PKW-Stellplätze im Freien oder in Tiefgaragen. Wenn diese Stellplätze mit preiswerten privaten, persönlichen Ladestationen ausgerüstet werden, sind diese Mieter zukünftig auch potentielle E-Autokäufer, da sie ebenso wie Eigenheimbesitzer ihr E-Auto bequem und zum Haushaltsstromtarif zu Hause aufladen können. Ein anmietbarer Stellplatz mit Ladestation erhöht die Attraktivität einer Mietwohnung (Eigentumswohnung) für einen Mieter mit einem Elektroauto!

Mit dem vom BMWi und BMI vorgelegten Entwurf eines Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzsoll (GEIG) soll eine Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umgesetzt werden. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass bei Neubau bzw. größerer Sanierung und Modernisierung von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen in Wohngebäuden künftig jeder Stellplatz, in Nichtwohngebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten ist. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Rechtsanwalt Franco Höfling vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen wird über den neuesten Stand der Gesetzesinitiative berichten.

Presseinformation

Nr. 2020/09/06 vom Landkreis Elbe-Elster