Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
12.04.2021
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier...
Weitere Informationen: