Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung

Personalausweis, vorläufiger


Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.


Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

Ordnungswidrig handelt,


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises: 3 Monate


Gebühren


Weiterführendes

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

für Inhaber von Personalausweisen (siehe Merkblätter)


Ansprechpartner

Frau Olm
Telefon (035326) 98135

Herr Möske
Telefon (035326) 98187


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).