Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Personalausweis
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Neubeantragung eines Personalausweises 28,80 EUR
Antragsteller unter 24 Jahren zahlen bei der Erstbeantragung nur 22,80 €
Weiterführendes
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung
für Inhaber von Personalausweisen (siehe Merkblätter)
Ansprechpartner
Frau Sandmann
(035326) 98116
Formulare
- Mitteilung über Verlust/Wiederauffindung eines Ausweispapiers
- Vollmacht zur Abholung des Personalausweises
Merkblätter
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