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Bekanntmachung der Gemeinde Heideland

11. 06. 2018

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung des Firmensitzes Fa. Lindstädt Bau in der Gemeinde Heideland OT Drößig“

im Amt Elsterland

- beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung

 

 

Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Heideland hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 04.06.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung des Firmensitzes Fa. Lindstädt Bau in der Gemeinde Heideland OT Drößig“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss vom 28.11.2016 aufgehoben.

Das Plangebiet betrifft die Gemarkung Drößig, Flur 1, Flurstück 346 und 543.

In gleicher Sitzung vom 04.06.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideland den Entwurf des o.g. Planes, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, Fassung Mai 2018, gebilligt.

Wesentliches Ziel der 1. Änderung und Erweiterung ist es, den Fortbestand des Unternehmens am Standort zu sichern, indem das Flurstück 543 den bisherigen Geltungsbereich erweitert und die

Planungsinhalte und Festsetzungen dem Bedarf angepasst werden.

 

Dieser Entwurf liegt in der Zeit

 

vom 02.07.2018 bis einschließlich 03.08.2018

 

im Fachbereich Bau- und Gemeindeservice des Amtes Elsterland, Kindergartenstraße 2a, 03253 Schönborn zu folgenden Servicezeiten:

 

Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

 

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich findet sich diese Bekanntmachung sowie die genannten Auslegungsunterlagen auf der Homepage des Amtes Elsterland unter: http://www.elsterland.de/bekanntmachungen/index.php

 

Stellungnahmen können während der genannten Auslegungsfrist von jedermann schriftlich zu den genannten Zeiten abgegeben oder elektronisch an christiane.ringl@elsterland.de gesandt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Abwägung bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Die nach § 4 Abs.2 BauGB berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch das Hinzufügen bzw. Darstellen der Geschossigkeitsangabe in der Nutzungsschablone und den textlichen Festlegungen berührt werden, werden von der Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, ihre entsprechende Stellungnahme innerhalb eines Monats abzugeben.

Geltungsbereich Plangebiet:

Schönborn, den 20.06.2018

Andreas Dommaschk

Amtsdirektor