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Landratswahl am 22. April in Elbe-Elster

22. 03. 2018

Über 90.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen/ Auch Jugendliche ab 16 Jahre wahlberechtigt/ Briefwahl ebenfalls möglich

 

Die Kandidaten für die Landratswahl am 22. April stehen fest, die Stimmzettel sind gedruckt, und bis Ende des Monats werden die 90.161 Wahlberechtigten in Elbe-Elster ihre Benachrichtigung für die Wahl erhalten. Wie die Bürgermeister werden auch die Landräte in Brandenburg für eine Amtsperiode von acht Jahren direkt vom Volk gewählt. Der Landrat leitet als Hauptverwaltungsbeamter die Kreisverwaltung und ist zugleich der oberste Repräsentant und rechtliche Vertreter des Landkreises. Zugleich hat er im Kreistag Sitz und Stimme. Die Amtszeit von Landrat Christian Heinrich-Jaschinski wäre eigentlich am 14. April 2018 ausgelaufen. Wegen der vom Land beabsichtigten Kreisneugliederung wurde die Wahl aber ausgesetzt und die Amtszeit bis zur Neuwahl verlängert.

Zur Landratswahl 2018 treten drei Bewerber an: Der Amtsinhaber Christian Heinrich-Jaschinski, der von der CDU vorgeschlagen wird, Peter Holger Drenske als Kandidat der AfD sowie die derzeitige Landtagsabgeordnete Iris Schülzke, die als Einzelbewerberin antritt.

Anders als bei der Bundestagswahl sind bei den Kommunalwahlen Jugendliche ab 16 Jahre wahlberechtigt. Zudem dürfen auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wählen.

Eine weitere Voraussetzung für das Wahlrecht ist der Wohnsitz. Hier kommt es nicht alleine auf die beim Einwohnermeldeamt angemeldete Hauptwohnung an, sondern das Kommunalwahlgesetz stellt auf den „ständigen Wohnsitz“ ab. „Damit dürfen auch Personen, die zum Beispiel aus beruflichen Gründen nicht in erster Linie am Hauptwohnsitz der Familie leben, sondern im jeweiligen Wahlgebiet den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse haben und dort zum Beispiel auch am Vereinsleben teilnehmen, mitwählen“, sagt Kreiswahlleiter Dirk Gebhard.

Ebenfalls dürfen nichtsesshafte Personen wählen, die nicht im Melderegister eingetragen sind, wenn sie glaubhaft machen, dass sie sich gewöhnlich im Landkreis Elbe-Elster aufhalten. Diese Personen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen erhält. Diese Stimmenzahl muss aber zugleich auch den Stimmen von mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten entsprechen. Dies bedeutet, dass am 22. April 2018 der Sieger oder die Siegerin nicht nur mehr Stimmen erhalten muss als die beiden anderen Bewerber zusammen, sondern, dass diese Person auch von mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten gewählt sein muss.

Kommt dieses doppelte Mehrheitserfordernis nicht zustande, findet 14 Tage später, am 6. Mai 2018, eine Stichwahl statt, an der nur die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen teilnehmen. Zu dieser Stichwahl sind dann auch diejenigen wahlberechtigt, die erst im Zeitraum zwischen Haupt- und Stichwahl das 16. Lebensjahr vollenden.

In der Stichwahl entscheidet dann die Mehrheit. Allerdings muss die Stimmenzahl des gewählten Landrates mindestens 15 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten entsprechen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, gilt die Direktwahl als gescheitert, und es obliegt dann dem Kreistag, den Landrat oder die Landrätin zu wählen. Hierbei ist der Kreistag dann nicht an die Bewerber gebunden, die sich in der Direktwahl dem Volk zur Wahl gestellt haben. Stattdessen wird die Stelle überregional ausgeschrieben, und der Kreistag kann dann unter diesen Bewerbern seine Auswahl treffen.

Zur Landratswahl werden im gesamten Landkreis 208 Wahllokale geöffnet sein, in denen insgesamt etwa 1.300 ehrenamtliche Wahlhelfer tätig sein werden.

Selbstverständlich kann bei der Landratswahl auch von der Briefwahl Gebrauch gemacht werden. Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte gedruckten Wahlscheinantrag, aber auch formlos schriftlich oder per Mail sowie persönlich bei der jeweiligen Stadt‑, Gemeinde‑ oder Amtsverwaltung als Wahlbehörde angefordert werden. Alle Wähler, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese automatisch auch zur Stichwahl per Post. Ebenso werden denjenigen Briefwahlunterlagen zugesandt, deren Wahlrecht erst nach der Hauptwahl durch Zuzug oder Vollendung des 16. Lebensjahres entsteht.

Sollte es eine Stichwahl geben, werden hierfür nicht erneut Wahlbenachrichtigungen versandt. Diese Benachrichtigungen für die Hauptwahl gelten auch für eine etwaige Stichwahl.

Am Wahlabend werden die beim Kreiswahlleiter eingehenden Zwischenergebnisse fortlaufend sowie schließlich das vorläufige Endergebnis auf der Homepage des Landkreises www.lkee.de veröffentlicht.

 

Foto Pressestelle Kreisverwaltung/ Torsten Hoffgaard

 

Bild zur Meldung: Kreiswahlleiter Dirk Gebhard mit dem Stimmzettel für die Landratswahl 2018 im Landkreis