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Informationen des Fachbereiches Ordnungs- und Bauverwaltung zum Winterdienst 2015/2016

Amt Elsterland, den 18. 11. 2015

Im Rahmen der Verpflichtung, entsprechend des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG), führen die Gemeinden den Winterdienst für die öffentlichen Gemeindestraßen durch. Diese Aufgabe haben die Gemeinden dem Amt übertragen. Wie auch in den vergangenen Jahren verweisen wir darauf, dass die Gemeinden nicht verpflichtet sind, auf allen öffentlichen Gemeindestraßen gleich intensiv den Winterdienst durchzuführen. Schwerpunkt wird die Räumung bzw. das Streuen der Ortsdurchfahrtstraßen sein. Auf allen anderen Straßen wird ein eingeschränkter Straßenwinterdienst stattfinden. In Anbetracht der Leistungsfähigkeit der Gemeinden und der gestiegenen Kosten bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte richten Sie Ihr allgemeines Verhalten und Ihr Fahrverhalten in den Wintermonaten nach den örtlichen Gegebenheiten.

Insgesamt werden auf 37 km (zuzüglich Leerkilometer) Gemeindestraßen Winterdienst durchgeführt. Die Räumgeschwindigkeit liegt zwischen 20 und 30 km/h innerorts.

 

Auch in diesem Jahr wird in der Gemeinde Schönborn, mit den OT Schönborn, Lindena, Gruhno und Schadewitz, der Winterdienst durch die Gemeinde Schönborn realisiert. Dies hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönborn beschlossen. Sollte es in diesem Zusammenhang Hinweise oder berechtigte Mängel geben, wenden Sie sich bitte in dieser Angelegenheit an Ihren ehrenamtlichen Bürgermeister oder an Ihre Gemeindevertreter.

 

Der Tourenplan wurde in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

 

  1. Schulwegsicherung
  2. Ortsverbindungsstraßen und
  3. Ortsstraßen

 

Um einmal das gesamte Amtsgebiet zu beräumen, benötigt der Winterdienst 8 bis 9 Std. In der Regel werden die Straßen des Amtgebietes im 2 Schichtbetrieb beräumt. In außergewöhnlichen Fällen, wie Verwehungen, wird der Winterdienst durch den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Dadurch verlängert sich die Räumzeit.

Es ist aus Kostengründen nicht möglich, in allen Gemeinden zur gleichen Zeit zu beräumen bzw. die Straßen zu streuen.

Ab einer Schneehöhe von 10 cm beginnt der Winterdienst mit der Beräumung der Straßen.

Als Streumittel wird Salz bzw. Splitt gestreut. Die Entscheidung hierüber trifft  der Fachbereich Ordnungs – und Bauverwaltung.

In der Gemeinde Schönborn mit OT wird ein Sand/Salzgemisch als Streumittel verwendet.

 

Zu den Aufgaben der Gemeinde gehören, nach Dringlichkeit, folgende Arbeiten:

 

  1. Beräumen/Streuen der Feuerwehrzufahrten mit Parkplätzen
  2. Beräumen/Streuen: Bereich Bushaltestellen (30 m) mit Busbuchten (wenn vorhanden)
  3. Beräumen/ Streuen: Gehwege an gemeindeeigenen Grundstücken und Grundstücken wo keine Eigentümer mehr vorhanden sind oder zu ermitteln waren
  4. Beräumen/ Streuen:  Kreuzungsbereiche der Gemeindestraßen
  5. Beräumen/ Streuen: Hydranten und Notwasserbrunnen
  6. Beräumen/Streuen:  Öffentliche Parkplätze

 

In diesen Fällen werden die Gemeindearbeiter, in Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich des Amtes, durch die ehrenamtlichen Bürgermeister eingesetzt.

 

Sollte es in diesem Zusammenhang Hinweise oder berechtigte Mängel geben (außer Gemeinde Schönborn mit OT), wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung- und Bauverwaltung, den Sie unter folgenden Nummern  035326 / 98130 oder  98121 während der Dienstzeiten erreichen.

 

 

Ihr Ordnungsamt