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Bekanntmachung des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Amt Elsterland, den 06. 09. 2018

Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (EUGAL) in Brandenburg von der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern bei Schönfeld im Landkreis Uckermark bis zur Landesgrenze Sachsen bei Großthiemig im Landkreis Elbe-Elster

 

Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 17.08.2018 - Az. 27.1-1-32 - ist der Plan für Errichtung und Betrieb der EUGAL im Abschnitt Brandenburg festgestellt worden.

Auszug aus dem verfügenden Teil des Planfeststellungsbeschlusses:

Gem. § 43 S. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808; 2018 I 472) i.V.m. Anlage 1 Nr. 19.2.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370), wird der Plan der gemeinsam handelnden Vorhabenträger GASCADE Gastransport GmbH, Fluxys Deutschland GmbH, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasfernleitung EUGAL (Europäische Gas-Anbindungsleitung), Abschnitt Brandenburg, nach Maßgabe dieses Beschlusses mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen, Anordnungen und Vorbehalten festgestellt.

Der Plan ist nach Maßgabe der unter II. aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus diesem Beschluss keine Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen oder Vorbehalte ergeben.

Einer Übertragung der Verpflichtung der Vorhabenträger zur Durchführung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Maßnahmenblättern E-ODT01, Teilflächen 1-3, E-ODT02, Teilflächen 1 u. 2, E-ODT03, E-BAL01, E-BAL02, E-OHS01, E-OHS02, Teil­flächen 1-9, E-LBH01, E-LBH04, Teilflächen 1-2, E-MPN01, Teilflächen 1-13 des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit befreiender Wirkung auf die gem. § 4 FPV anerkannte Flächenagentur Brandenburg nach Maßgabe der Regelungen im Vertrag zwischen der Flächenagentur Brandenburg GmbH und der GASCADE Gastransport GmbH vom 25.07.2018 wird zugestimmt.

Dieser Beschluss wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger der Vorhabenträger.

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, insbesondere der Verlegung einer 20 kV-Freileitung im Bereich SP 92 auf einer Länge von 120 m, im Hinblick auf alle berührten öffentlichen Belange festgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss konzentriert alle für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen.

Hinweise zum Planfeststellungsbeschluss:

Der Planfeststellungsbeschluss enthält Nebenbestimmungen.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen entschieden worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin, erhoben werden.

Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben (§ 43e Abs. 3 S. 1 EnWG).

Die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat keine aufschiebende Wirkung (§ 43e Abs. 1 S. 1 EnWG). Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt und begründet werden (§ 43e Abs. 1 S. 2 EnWG).

Hinweise zur Auslegung:

Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den nachstehend aufgeführten Gemeinden ab dem 17.10.2018 bis zum 30.10.2018 während der Dienststunden zur Einsicht aus:

Amt Brüssow (Uckermark)

Amt Gramzow

Stadt Angermünde

Amt Oder-Welse

Amt Britz-Chorin-Oderberg

Stadt Bad Freienwalde (Oder)

Stadt Wriezen

Amt Barnim-Oderbruch

Amt Märkische Schweiz

Stadt Strausberg

Stadt Müncheberg

Gemeinde Steinhöfel

Gemeinde Grünheide (Mark)

Amt Spreenhagen

Gemeinde Heidesee

Gemeinde Bestensee

Stadt Königs Wusterhausen

Amt Schenkenländchen

Stadt Mittenwalde

Stadt Baruth/Mark

Amt Unterspreewald

Stadt Luckau

Gemeinde Heideblick

Stadt Sonnewalde

Amt Kleine Elster (Niederlausitz)

Stadt Finsterwalde

Amt Elsterland

Amt Plessa

Stadt Lauchhammer

Amt Schradenland.

Der Planfeststellungsbeschluss nebst festgestelltem Plan kann mit Beginn der Auslegung zusätzlich auch im Internet über www.lbgr.brandenburg.de (Hauptmenü: Genehmigungsverfahren / Planfeststellungsverfahren) aufgerufen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Der Beschluss wurde den Vorhabenträgern zugestellt. Da außer an die Vorhabenträger mehr als 50 Zustellungen an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und an Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, erforderlich gewesen wären, werden diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Planfeststellungsbeschluss bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Im Auftrag

gez. Zinecker