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Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei einem Wildvogel im Raum Elsterwerda endgültig bestätigt

20. 01. 2017

Angeordnete Stallpflicht bleibt weiterhin für den gesamten Landkreis Elbe-Elster bestehen

 

Nach der Feststellung des Verdachtes der Geflügelpest bei einem Wildvogel (Saatgans) im Stadtgebiet Elsterwerda am 13. Januar 2017, wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut am 19. Januar 2017 das hochpathogene Geflügelpestvirus endgültig bestätigt.

Damit ist der Ausbruch der Geflügelpest beim Wildvogel am 19. Januar 2017 amtlich festgestellt worden.

Der bereits mit der Feststellung des Verdachtes am 13. Januar 2017 festgelegte Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet bleiben weiterhin bestehen. Bitte beachten Sie dazu die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19. Januar 2017.

Diese finden Sie im Anhang sowie auf der Homepage des Landkreises Elbe-Elster unter www.lkee.de. Alle Geflügelhalter in diesen beiden Restriktionsgebieten werden aufgefordert, sich an die Bestimmungen in der Tierseuchenallgemeinverfügung zu halten. Geflügelhalter im Sperrbezirk wurden durch das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft gesondert schriftlich informiert.

Nach der Geflügelpestverordnung wurden alle notwendigen Maßnahmen durch das Veterinäramt getroffen. An den Hauptzufahrtswegen werden Hinweisschilder der jeweiligen Restriktionszone angebracht.

Es besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit, die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Aufstallpflicht des Geflügels im gesamten Landkreis Elbe-Elster umzusetzen, um den Eintrag des Erregers in Nutzgeflügelbestände zu verhindern.

Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch das Veterinäramt konsequent eingefordert und kontrolliert.

 

Anhang: Tierseuchenallgemeinverfügung

 

Presseinformation des Landkreis Elbe-Elster 2017/01/21